Zurich Hogar GO! Expats
Terms and Conditions
Home insurance Expats
Allgemeine Leistungsbedingungen
Hausratversicherung für Expats
Assurance habitation pour Expatriés
Conditions générales
I. Gesetzliche Regelung
Versicherungsgesellschaft und Kontrollbehörde für ihre Tätigkeit
Bei Zurich Insurance Europe AG handelt es sich um eine in Deutschland unter der Gesellschaftsnr.HRB 133359 und mit Geschäftssitz in Platz der Einheit 2, 60327, Frankfurt, Deutschland, registrierte Versicherungsgesellschaft. Ihre Supervision und Anmeldung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernommen. Im Rahmen des Niederlassungsrechts kann sie in Spanien Operationen über ihre Zweigstelle Zurich Insurance Europe AG, Sucursal en España vornehmen.
Zurich Insurance Europe AG, Sucursal en España, mit NIF W0072130H und Geschäftssitz in Paseo de la Castellana, 81, planta 22, 28046 Madrid, ist im Verwaltungsregister der Generaldirektion für Versicherungen und Pensionskassen mit dem Schlüssel E0189 eingetragen, nachfolgend gleichermaßen "die Gesellschaft“ genannt.
In Anwendung des Art. 123 der Kgl. Verordnung 1060/2015 vom 20. November über Regulierung, Kontrolle und Solvenz von Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften wird erklärt, dass bei Liquidation der Versicherungsgesellschaft nicht die in Sachen Liquidation geltende spanische Gesetzgebung zur Anwendung kommt.
Anwendbare Gesetzgebung
- Versicherungsvertragsgesetz 50/80 vom 8. Oktober.
- Gesetz 20/2015 vom 14. Juli über Regulierung, Kontrolle und Solvenz von Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften.
- Gesetz 7/2004 vom 29. Oktober über die Regelung des Rechtsstatus des Rückversicherungskonsortiums.
- Jegliche sonstige Vorschrift, die während der Laufzeit der Police zur Anwendung kommen könnte.
Beschwerden und Reklamationen
Beschwerden und Reklamationen können gemäß des vom Unternehmen in der Regelung zur Verteidigung der Kundenrechte festgelegten Verfahrens an den Kunden-Ombudsmann des Unternehmens gerichtet werden. Die genannte Regelung lässt sich auf unserer Website www.zurich.es abrufen. Die genannte Regelung entspricht den Auflagen der Ministerialverordnung ECO 734/2004 und den diese ersetzenden oder verändernden Vorschriften.
Beschlüsse des in dieser Regelung genannten Kunden-Ombudsmanns ergehen innerhalb der gesetzlichen Frist ab dem Datum der Beschwerde bzw. Reklamation. Der Beschwerdeführer kann sich ggf. an den Beschwerdedienst der Generaldirektion für Versicherungen und Rentenfonds (Servicio de Reclamaciones de la Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones) wenden.
Kündigungsklausel bei Fernabsatzverträgen
Bei Verträgen, die ausschließlich unter Einsatz von Techniken der Telekommunikation abgeschlossen wurden, verfügt der Versicherte, wenn er in unternehmens- oder berufsfremder Absicht vorgeht, über eine Frist von vierzehn Arbeitstagen nach Vertragsabschluss, um vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten, sofern kein Schadensfall eingetreten ist, für den Deckung zu leisten ist. Der Rücktritt erfolgt ohne Angabe von Gründen und eine jegliche Pönalisierung im Einklang mit dem Paragraphen 10 des Gesetzes 22/2007 über die Fernvermarktung von für Verbraucher bestimmte Finanzleistungen. Zur Ausübung dieses Rechtes muss der Versicherte eine Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft richten. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die anteilige Prämie für die Deckungszeit einzubehalten. Das Rücktrittsrecht findet keine Anwendung auf Pflichtversicherungen, Reise- oder Gepäckversicherungen von unter einem Monat, ebenfalls nicht auf jene Versicherungen, deren Rechtswirkung vor Ablauf einer Frist von vierzehn Arbeitstagen ausgesetzt wird.
Datenschutz
Schutz der personenbezogenen Daten
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Zurich Insurance Europe AG, Sucursal en España.
Natürliche Personen
Die Daten werden zu den folgenden Zwecken verarbeitet:
- Zur Vertragsverwaltung: Die persönlichen Daten werden in die Datenbanken von Zurich Insurance Europe AG, Sucursal en España, und deren Muttergesellschaft Zurich Insurance Europe AG, aufgenommen deren Zweck der Vertragsabschluss, die Aufrechterhaltung und die Kontrolle des Versicherungsvertrags sowie die Durchführung von Studien zur statistischen, qualitativen oder technischen Analyse, die Verwaltung von Mitversicherungen und gegebenenfalls Rückversicherungen und seitens der Muttergesellschaft die Verarbeitung im Zusammenhang mit der Vermeidung von Geldwäsche oder einer Finanzierung des Terrorismus ist. Berechtigung: Vertragsabwicklung und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Gleichermaßen die Versicherungsvorschriften, hauptsächlich das Versicherungsvertragsgesetz oder das Gesetz über Regulierung und Kontrolle und Solvenz von Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, und die Rechtsvorschriften über die Vermeidung von Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus.
- Zur Betrugsprävention: Die Daten werden zur Betrugsprävention genutzt. Berechtigung: Berechtigtes Interesse.
- Zwecks Preisanpassung: Um Ihnen den für Ihr Profil am besten geeigneten Preis anbieten zu können, kann die Versicherungsgesellschaft vor Abschluss des Versicherungsvertrags und zum Zeitpunkt der Verlängerung gemeinsame Informationssysteme und Datenbanken der Versicherungsbranche konsultieren, um die Risiken zu bewerten und den Preis anzupassen. Dieser Prozess erfolgt über ein automatisiertes System, das Kredit- und/oder soziodemografische Daten analysieren kann, um ein Bonitätsprofil zu erstellen. Weitere Informationen, die angewandte Logik sowie die Ausübung Ihrer Rechte erfahren Sie unter www.zurich.es/rgpd. Berechtigung: Berechtigtes Interesse.
Darüber hinaus kann der Versicherer die Daten des Versicherungsnehmers, sofern dieser keinen Widerspruch dagegen erhoben hat, zu den folgenden Zwecken verarbeiten:
- Für die Übermittlung von kommerziellen Mitteilungen per jeglichem elektronischen Medium, einschließlich per SMS, E-Mail oder sonstigem gleichwertigen Kommunikationsmedium, zwecks Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen der Versicherungsgesellschaft sowie zusätzlicher, im abgeschlossenen Versicherungsvertrag enthaltener Leistungen.
- Für die Übermittlung von kommerziellen Mitteilungen in Papierform und Telefonanrufe mit Information sowohl über eigene Produkte als auch über Versicherungen und Pensionen der Gruppe Zurich, d.h., Zurich Vida und anderer Gesellschaften, die rechtlich mit den vorher genannten in Verbindung stehen laut Information unter www.zurich.es/rgpd.
- Für die Erstellung und Segmentierung von Profilen mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und solchen, die sich aus der Information über die Nutzung und Verwaltung der vertraglich festgelegten Produkte ergeben. Berechtigung: Berechtigtes Interesse und Widerspruchsrecht.
Der Versicherungsnehmer kann gegen die genannten Datenverarbeitungsweisen jederzeit Widerspruch erheben.
Der Versicherer kann die Daten des Versicherungsnehmers bei dessen Zustimmung zudem auf die folgende Weise verarbeiten:
- Für die Übermittlung von kommerziellen Mitteilungen per jeglichem elektronischen Medium, einschließlich per SMS, E-Mail oder sonstigem gleichwertigen Kommunikationsmedium, zwecks Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen und Versicherungsleistungen oder Pensionen sonstiger Einrichtungen der Gruppe, d.h., Zurich Vida oder anderer Gesellschaften, die rechtlich mit den vorher genannten in Verbindung stehen laut Information unter www.zurich.es/rgpd.
- Zur Erstellung und Segmentierung von Profilen zu kommerziellen Zwecken basierend auf eigenen Daten und Daten von Dritten (einschließlich Versicherungsgesellschaften des Konzerns).
- Zur Übermittlung der Daten und ggf. erstellten Profile an die im Versicherungs- und Vorsorgebereich tätigen Unternehmen des Konzerns Zurich zum Zweck der auf jedwedem Wege (elektronisch oder nicht elektronisch) möglichen Versendung von kommerziellen Mitteilugen zur Information über deren Produkte und Leistungen. Berechtigung: Ausdrückliche Zustimmung.
Juristische Personen:
Die Daten werden zu den folgenden Zwecken verarbeitet und an die folgenden Empfänger übermittelt:
- Der Vertreter (natürliche Person) des Versicherungsnehmers wird mit vorliegender Klausel darüber informiert, dass seine für dieses Angebot zur Verfügung gestellten persönlichen Daten von der Versicherungsgesellschaft zwecks Abwicklung des vorvertraglichen Verhältnisses verarbeitet werden, wobei als gesetzliche Grundlage für die genannte Verarbeitung die Vertragsabwicklung und/oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen angesehen werden. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden während der Laufzeit des Versicherungsvertrags aufbewahrt. Sobald die vertragliche Beziehung erloschen ist, bleiben sie während der durch die geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Verjährungsfristen gesperrt. Bei den Empfängern der persönlichen Daten kann es sich um Unternehmen der Versicherungsgruppe handeln, die im Rahmen der internen Organisation intervenieren oder um Dienstleister, die von der Versicherungsgesellschaft beauftragt worden sind.
- Gegebenenfalls stellt der Versicherungsnehmer der Versicherungsgesellschaft gegenüber sicher, dass hinsichtlich jeglicher sonstiger, für das Versicherungsvertragsangebot zur Verfügung gestellter persönlicher Angaben die betreffende Person (Versicherter, Berechtigter oder jegliche sonstige Person) vor der genannten Mitteilung über die Verarbeitung der Daten gemäß der vorliegenden Klausel informiert worden ist, und dass jegliche sonstige Bedingung für die legitime Mitteilung seiner persönlichen Daten an die Versicherungsgesellschaft gemäß der geltenden Vorschriften erfolgt.
Die gesetzliche Grundlage für die genannte Verarbeitung sind die Vertragsabwicklung und die versicherungsrechtlichen Vorschriften, allen voran das Versicherungsvertragsgesetz und das Gesetz über Regulierung, Kontrolle und Solvenz von Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften.
Mit Ausnahme der Erfüllung von Pflichten, die aus anwendbaren Vorschriften erwachsen, erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.
Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um eine juristische Person handelt, kann der Versicherer beim diesem hinsichtlich der ggf. weiteren genannten Personen unter Aktivierung der entsprechenden Mechanismen, eine Zustimmung bzw. einen Nichteinspruch bezüglich der oben genannten Fälle einholen.
Empfänger: Die Daten des Versicherungsnehmers können, falls erforderlich, an die Behörden, gegenüber denen der Versicherer gesetzlich meldepflichtig ist, einschließlich Gerichte sowie staatliche Sicherheitskräfte und -gremien, weitergegeben werden. Gleichermaßen können Ihre Daten bei Vertragserfüllung an Rück-, Mitversicherungen und sonstige an der Vertragsabwicklung Beteiligte wie Rückversicherer, Sachverständige und sonstige Dienstleister abgegeben werden. Gleichermaßen können sie an Unternehmen der Gruppe Zurich oder sonstige Einrichtungen abgegeben werden, wenn Sie dieser Datenabgabe ausdrücklich zugestimmt haben oder wenn berechtigtes Interesse oder gesetzliche Verpflichtungen vorliegen.
Rechte und zusätzliche Informationen
Rechte: Wie unter „Zusätzliche Information“ angegeben, kann der Dateninhaber sein Recht auf Zugriff, Berichtigung und Löschen der Daten sowie sonstige Rechte ausüben.
Zusätzliche Information: Zusätzliche Informationen finden Sie auf www.zurich.es/rgpd.
Besonderheiten bei Beschwerden und Reklamationen von Autonomen Gemeinschaften
Zurich verfügt neben den in den verschiedenen Autonomen Gemeinschaften vorhandenen Geschäftsstellen über eine physische Adresse für alle Verbraucher und Nutzer in Vía Augusta, 200, Barcelona, wo jegliche Beschwerde oder Reklamation hinsichtlich ihrer Versicherungen entgegengenommen werden. Den Verbrauchern und Nutzern steht außerdem ein kostenloser Kundenservice für Beschwerden und Reklamationen unter der Nummer 900 903 314 zur Verfügung.
II. Wie ist in einem Schadensfall vorzugehen?
Wir stellen Ihnen folgende Telefonnummer zur Verfügung: 93 366 07 77.
- Ergreifen Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.
- Lesen Sie aufmerksam das Kapitel “Gegenstand und Umfang der Versicherung” Ihrer Police durch und überprüfen Sie, ob für den Schadensfall tatsächlich Deckung vorhanden ist.
- Setzen Sie sich möglichst umgehend selber oder über Ihren Versicherungsmakler mit Zurich unter der Telefonnummer 93 416 50 46 in Verbindung.
- Erklären Sie genau Ursache und Folgen des Schadensfalls und machen Sie Angaben über den ggf. vorhandenen Dritten, von dem der Schaden verursacht wurde.
- Bitte geben Sie Einzelheiten zu den beschädigten Sachwerten an und fügen Sie die von der Gesellschaft angeforderten Belege bei.
- Nehmen Sie bei Raub, Plünderung, Diebstahl oder Vandalismus eine gerichtliche Feststellung oder eine Anzeige bei der Polizei vor. Halten Sie dabei eine Liste der gestohlenen Gegenstände/Sachwerte bereit.
Wie ist bei einem Notfall im Haus vorzugehen?
Bei einem Notfall im Haus wird Ihnen nach Anruf der Nummer 93 416 50 46 von Zurich umgehend ein Fachmann zur Behebung des Problems zur Verfügung gestellt.
Was wird mir mit dem “Service für die Vermittlung von Reparaturfirmen, Installateuren und sonstigen Fachleuten” geboten?
- “Service für die Vermittlung von Reparaturwerkstätten, Installateuren und sonstigen Fachleuten“ ist ein Service, der Ihnen von Zurich unter der Telefonnummer 93 416 50 46 zur Verfügung gestellt wird, um Ihnen in jeglichem, im Haus auftretenden Notfall die Suche nach dem benötigten Fachpersonal zu erleichtern und Ihnen dabei ein sicheres Gefühl zu geben, da Sie es mit Empfehlung-von Zurich unter Vertrag genommen haben.
III. Zusammenfassende Tabelle der Leistungen und Deckungen
Dieser Auszug des Leistungs- und Deckungsangebotes ist nicht vollständig und soll lediglich zur Information dienen. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen. Welche Garantien abgeschlossen wurden und wie hoch die Versicherungssummen sind, ist in den Besonderen Bedingungen nachzulesen.
| LEISTUNGEN | Gebäude/Renovierungsarbeiten | Hausrat |
|---|---|---|
| SACHSCHÄDEN | ||
| BRAND, EXPLOSION , RAUCH UND RUSS | 100 % | 100 % |
| ATMOSPHÄRISCHE PHÄNOMENE, BLITZSCHLAG, ÜBERSCHWEMMUNG, ZUSAMMENSTOSS, AUFPRALL, UND SCHALLWELLEN | 100 % | 100 % |
| VANDALISMUS | 100 % | 100 % |
| TOTALSCHADEN | 100 % | 100 % |
| WASSERSCHÄDEN | 100 % | 100 % |
| SCHADEN DURCH DURCHSICKERNDES WASSER | 100 % | 100 % |
| ÜBERMÄSSIGER WASSERVERBRAUCH | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | - |
| FESTSTELLEN UND REPARATUR DES WASSERLECKS, OHNE SCHÄDEN | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | - |
| KOSTEN FÜR FREIMACHEN VON LEITUNGEN | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | - |
| SCHÖNHEITSREPARATUREN IM GEBÄUDE | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | - |
| SCHÖNHEITSREPARATUREN AM HAUSRAT | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| BRUCH VON SCHEIBEN, GLAS, ARBEITSPLATTEN UND TEILEN DER SANITÄRANLAGE | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | - |
| BRUCH VON SONNENKOLLEKTOREN | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | - |
| BRUCH VON VITROKERAMIKPLATTEN | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| ELEKTROSCHÄDEN | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| VERDERB VON LEBENSMITTELN IM KÜHLSCHRANK | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| WIEDERHERSTELLUNG DER GARTENANLAGE | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | - |
| ERWEITERUNG FÜR WIEDERHERSTELLUNG DER GARTENANLAGE | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | - |
| TERRASSEN- UND GARTENMÖBEL | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| ERWEITERUNG FÜR TERRASSEN- UND GARTENMÖBEL | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| SACHWERTE ZUR BERUFLICHEN NUTZUNG | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| SACHWERTE, DIE EIGENTUM VON DRITTEN SIND | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| VOLLKASKO FÜR UNFALLGEDINGTES RISIKO | 100 % | 100 % |
| ILLEGALE HAUSBESETZUNG | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| VOM MIETER VORGENOMMENER VANDALISMUS | 3.000 € | - |
| KOSTEN NACH EINEM SCHADENSFALL | ||
| BERGUNG, AUFRÄUMUNGS- U. ABRISSARBEITEN UND FEUERWEHREINSATZ | 10% | 10% |
| WIEDERBESCHAFFUNG VON DOKUMENTEN | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| RAUB, PLÜNDERUNG UND DIEBSTAHL | ||
| DIEBSTAHL AUS GEBÄUDE | 100 % | - |
| SCHÄDEN IN DER WOHNUNG | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | - |
| DIEBSTAHL VON HAUSRAT UND PLÜNDERUNG IM WOHNBEREICH | - | 100 % |
| BARGELD IN DER WOHNUNG | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| GELD IM SAFE | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| SCHMUCK UND SAMMLUNGEN | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| ANEGEGEBENE/R SAMMLUNGEN UND SCHMUCK | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| GEGENSTÄNDE MIT HOHEM WERT | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| DIESTAHL | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| DIEBSTAHL IM ABSTELLRAUM UND IN NEBENGEBÄUDEN | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| ÜBERFALL AUSSERHALB DER WOHNUNG | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| MISSBRAUCH VON KREDITKARTEN | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| SCHLÜSSELERSATZ NACH DIEBSTAHL | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| HAFTPFLICHT UND KAUTIONEN | ||
| GEBÄUDEHAFTPFLICHT | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | - |
| HAUSRATHAFTPFLICHT | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| FAMILIENHAFTPFLICHT | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| HAFTPFLICHT FÜR GEFÄHRLICHE HUNDE | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| HAFTPFLICHT FÜR KONTAMINATION | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | - |
| RECHTSSCHUTZ | ||
| RECHTSSCHUTZ | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | |
| FAHRZEUGE IN GARAGE UND IM STILLSTAND | - | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe |
| ESSENTIAL PACK | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | |
| DECKUNGSERWEITERUNGEN | ||
| VORÜBERGEHENDE UNBEWOHNBARKEIT | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | |
| NOTSCHLÜSSELDIENST | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | |
| NOTREPARATUREN | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | |
| ERWEITERTER PACK | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | |
| DECKUNGSERWEITERUNG | ||
| ESSENTIAL PACK | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | |
| SACHWERTE AUF REISEN UND BEI VORÜBERGEHENDEM UMZUG | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | |
| REISESCHUTZVERSICHERUNG | In Sonderbedingungen angegebene Vers.-summe | |
| ZUGRIFF AUF LEISTUNGEN DES ERWEITERTEN PACKS | 100 % | |
| INFORMATIKHILFE | 100 % | |
| ALLROUNDER FÜR ZUHAUSE | 100 % | |
| SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG | 100 % |
IV. Definitionen
Allgemeine Definitionen
Versicherter: Die natürliche oder juristische Person, die Inhaber des Interesses ist, das Gegenstand der Versicherung ist, und die in Abwesenheit des Versicherungsnehmers die Verpflichtungen aus dem Vertrag übernimmt. Im Falle von natürlichen Personen werden die nachfolgend aufgeführten Personen ebenfalls als solche betrachtet:
- Ihr Ehepartner oder Personen, die mit dem Versicherten durch eine dauerhafte Beziehung des Zusammenlebens und der Zuneigung miteinander verbunden sind.
- Die Kinder des Paares, die ihm gegenüber unterhaltsberechtigt sind.
- Die minderjährigen Kinder und/oder die Kinder mit funktionellen Einschränkungen, die unter der Obhut und dem Sorgerecht des Paares stehen.
- Die unterhaltsberechtigten Verwandten in aufsteigender Linie des Paares.
- Die Verwandten in aufsteigender Linie, die Nachkommen und die Verwandten des Versicherungsnehmers und/oder der versicherten Person, die gewöhnlich mit ihnen in der versicherten Immobilie leben.
Der Zustand der versicherten Person geht nicht dadurch verloren, dass sie aus gesundheitlichen oder studienbedingten Gründen vorübergehend außerhalb der Wohnung des Versicherungsnehmers lebt.
Versicherter. Zurich Insurance Europe AG, Sucursal en España.
Mieter. Natürliche Person, von der nach Zahlung eines Betrages, der Miete, die Wohnung genutzt wird, die als Risiko und Gegenstand des vorliegenden Versicherungsvertrages angesehen wird.
Begünstigter. Person, der vom Versicherungsnehmer und ggf. dem Versicherten das Recht zuerkannt wird, den ihr in Zusammenhang mit der vorliegenden Police zustehenden Schadenersatz in entsprechender Höhe zu empfangen.
Dritter. Jegliche natürliche oder juristische Person, bei der es sich nicht handelt um:
- a) Den Versicherungsnehmer oder Versicherten
- b) Die Ehepartner, Vorfahren, Nachkommen sowie um Verwandte des Versicherungsnehmers und/oder Versicherten, die mit ihnen zusammenleben
- c) Geschäftspartner, Führungskräfte, Lohnempfänger und Personen, die rechtlich oder tatsächlich vom Versicherungsnehmer und/oder Versicherten abhängig sind und im Rahmen dieses Abhängigkeitsverhältnisses tätig sind.
Versicherungsnehmer. Die natürliche oder juristische Person, die mit der Gesellschaft im eigenen Namen diesen Vertrag abschließt, und von der die sich aus diesem ergebenden Verpflichtungen übernommen werden müssen, ausgenommen derjenigen, die von dem Versicherten zu erfüllen sind.
Erstrisikoversicherung. Versicherungsform, bei der ein bestimmter Betrag zugesichert wird, bis zu dem das Risiko gedeckt ist, unabhängig vom Gesamtwert und ohne Anwendung der Proportionalitätsregel.
Vollwertversicherung. Die Versicherungssumme der Police entspricht dem vollen Wert des versicherten Gegenstandes.
Nichtbewohnung. Übergangszeit, während der der Versicherte nicht in der versicherten Wohnung übernachtet.
Sonderbedingungen. Vertragsdokument mit Angabe der Versicherungssummen und Deckungen, deren Umfang und Anwendung in den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen angegeben werden.
Hausfriedensbruch. Dieser liegt vor, wenn jemand gegen den Willen des Bewohners eine von einer anderen Person bewohnte Wohnung betritt oder sich darin aufhält.
Illegale Besetzung (Wohnraumbesetzung). Eine unerlaubte Nutzung einer Grundstücks liegt vor, wenn eine oder mehrere Personen es ohne Zustimmung des Eigentümers oder des rechtmäßigen Bewohners und ohne entsprechendes Recht nutzen oder bewohnen.
Wartezeit. Dies ist der Zeitraum, der vom Versicherungsbeginn bis zum Eintritt der Garantie verstreichen muss.
Renovierung. Eine Wohnung gilt als renoviert, wenn mindestens die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und die Elektroinstallation vollständig erneuert wurden und den zum Zeitpunkt der Arbeiten geltenden technischen Vorschriften entsprechen. Diese Maßnahmen müssen den Bestimmungen der Bauordnung und der Elektrosicherheitsverordnung entsprechen und von autorisierten Fachleuten bescheinigt werden.
Wohnung: Ein geschlossener und überdachter Raum, der zum Wohnen für Menschen gebaut und bestimmt ist.
Baumaterialien
Feuerbeständiges Material (Beton, Ziegelsteine, Steine). Die Konstruktion des Gebäudes, in dem sich die versicherten Gegenstände befinden, weist Folgendes auf:
- a) Außenwände oder Fassaden, die mindestens zu 90 % aus Zement, Stein, Ziegeln oder anderen nicht brennbaren Materialien bestehen.
- b) Dächer, die mindestens zu 90 % aus Blech, Ziegeln, Schieferziegeln und anderen nicht brennbaren Materialien bestehen.
- c) Fassaden oder Außenwände, die vollständig aus Beton, Metall, Ziegeln oder Stein bestehen oder mindestens zu 90 % aus Beton, Metall, Ziegeln oder Stein oder anderen nicht brennbaren Materialien bestehen.
Feuerbeständiges Material mit Trägern und/oder Fachwerk aus brennbaren Materialien: Die Wohnungen, bei denen vorwiegend feuerbeständiges Baumaterial verwendet wurde, wenngleich ein Teil des Tragwerks (Träger, Fachwerk) aus Holz und/oder brennbaren Materialien hergestellt wurde.
Holz: Die Wohnungen, bei denen vorwiegend Holz für Tragwerk, Dach und/oder Fassaden verwendet worden ist.
Brennbare Fertigteile: Die Wohnungen, bei deren Konstruktion vorgefertigte Teile oder Sandwichwände aus Materialien wie Holz, Kunststoff und/oder Kork verwendet wurden oder die für Tragwerk, Dach und/oder Fassaden eingesetzt wurden.
Feuerfeste Fertigteile: Die Wohnungen, die aus vorgefertigten Modulen mit einer Struktur aus Beton, Ziegeln, Stein, Stahl, Zement, Fliesen und/oder Schiefer bestehen, die in Modulen hergestellt und zur Baustelle transportiert werden.
Sicherheitsmaßnahmen
Einfache Tür. Unter einfacher Tür wird eine unter 45 mm dicke Holz-, Glas oder Metalltür verstanden.
Sicherheitstür. Holz- und Sperrholztür mit Metallbeschichtung oder Massivholztür oder gepanzerte Tür, die ein Sicherheitsschloss oder zwei einfache Schlösser besitzt.
Gitter in den Aussparungen. Eisen- oder Stahlstäbe, miteinander verflochten und fest in der Mauer verankert.
Alarmanlage. Elektronisches System zur Erkennung des Eindringens von Fremden in die Wohnung, das mit einer Sicherheitszentrale oder einem mobilen Gerät verbunden ist. Es muss über Anwesenheitssensoren in den Innenräumen oder über Öffnungs- oder Zwangssensoren an Türen, Fenstern oder anderen Zugangsöffnungen sowie über akustische und optische Signalgeber mit einer Mindestautonomie von 24 Stunden verfügen.
Safe. Ein in Boden oder Wand vollständig eingelassenes Sicherheitsfach mit einem Gewicht von über 100 kg, mit Schloss oder einem Schließsystem versehen, das zwecks Blockierung mit einem Code aktiviert wird.
Sicherheitsglas. Glas, das aus mindestens doppelten oder dreifachen Scheiben von je 6 mm besteht.
Wohnungsnutzung
Erstwohnung. Die Wohnung, in der der Versicherte seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat und die sein rechtlicher Wohnsitz ist.
Hauptwohnsitz in Spanien. Der Ort, an dem sich der Versicherte während seiner Aufenthalte in Spanien gewöhnlich aufhält, wobei er über eine weitere Wohnung außerhalb Spaniens verfügt.
Zweitwohnung. Eine vom Versicherten zeitweilig, als zweiter Wohnsitz genutzte Wohnung.
Mietwohnung. Eine einem Mieter mit jeweils einem einzigen verlängerbarem Mietvertrag für über 6 Monate insgesamt oder teilweise vom Eigentümer überlassene Wohnung.
Vorübergehend vermietete/Ferienwohnung (Tourismuszwecke). Eine Wohnung, die einem Mieter mit einem einzigen Mietvertrag für eine nicht verlängerbare Zeit von bis zu 6 Monaten vom Eigentümer überlassen wird.
Unbewohnte Wohnung. Eine Wohnung, die permanent nicht bewohnt wird und nicht zum Wohnen bestimmt ist.
Wohnungstypen
Obergeschosswohnung: Wohnung in einem mehrgeschossigen Gebäude mit Fenstern, Balkonen, Terrassen und sonstigen nach außen gehenden Öffnungen, die über drei Meter über Bodenhöhe liegen.
Dachgeschosswohnung. Wohnung im obersten Geschoss eines Gebäudes.
Erdgeschoss. Wohnung in einem mehrgeschossigen Gebäude mit Fenstern, Balkonen, Terrassen und sonstigen nach außen gehenden Öffnungen, die mindestens zweieinhalb Meter über Bodenhöhe liegen.
Doppelhaus. Einfamilienhaus, das mit einer Seitenwand – nicht Hecke, Zaun oder Grundstücksmauer – an einen Bau grenzt, der nicht Teil der versicherten Wohnung ist.
Freistehendes Einfamilienhaus (oder Villa). Einfamilienwohnung ohne Anbindung an andere Wohnungen/Häuser.
Landhaus (oder Dorfhaus). Einfamilienhaus, das normalerweise in einer ländlichen Siedlung oder deren Umgebung liegt.
Wohnungslage
Ortskern. Gebäudegruppe mit Wasserversorgung, Kanalisation, Straßenbeleuchtung und Telefonanschluss sowie eigener Stadtverwaltung
Urbanisation. Bebauung oder Gebäudegruppe außerhalb eines Ortskerns in gleicher Lage mit Wasserversorgung, Kanalisation, Straßenbeleuchtung und Telefonanschluss. Ausgenommen sind private Wohnsiedlungen, die als eine Ansammlung von Grundstücken und Gebäuden in unabhängigem Eigentum verstanden werden, die nach dem Gesetz über das horizontale Eigentum in einer Gemeinschaft organisiert sind und über Gemeinschaftsflächen und -einrichtungen wie Straßen, Infrastruktur und Erholungsflächen im ungeteilten Miteigentum verfügen, die von der Gemeinschaft oder einer Gruppe von Eigentümern verwaltet werden.
Geschlossene Wohnsiedlung: Eine Siedlung, die der Definition einer Siedlung entspricht und zusätzlich über eine Zugangskontrolle und eine Umzäunung verfügt, um den Zugang zum Wohnkomplex zu verhindern.
Unbewohnter Ort. Gebäude oder Gebäudegruppe in ländlicher Gegend, die nicht über einige kommunale Dienste wie Wasserversorgung, Kanalisation und Straßenbeleuchtung verfügen.
Bauqualität
- Standard. Gebaute Immobilie mit Materialien von mittlerer Qualität.
- Hohe Qualität. Wohnraum mit bestimmten Merkmalen wie überragender Bauqualität, luxuriöser Ausstattung oder exklusiver Lage, dessen Bauwert den üblichen Standard übersteigt.
Versicherte Güter
Gebäude. Als Gebäude werden angesehen:
- Die Fundamente und Installationen und deren Bestandteile, wie die für die Wasser-, Gas-, Strom-, Sonnen- und Windenergieversorgung, Klimaanlage mit Wand- oder Deckeninstallation in der Wohnung, Satelliten- und Mobilfunkantennen bis zum Anschluss an das allgemeine Versorgungsnetz, Aerothermie und immer vorausgesetzt, dass sie sich innerhalb des Eigentums befinden, in der die Wohnung liegt, Heizung, Thermen und Kessel, Sonnenkollektoren, Aufzüge und generell alle an dem versicherten Gebäude fest angebrachten Teile, die nicht entfernt werden können, ohne Bruch oder Beschädigungen zu verursachen.
- Einbaumöbel in Küche und Bad sowie Einbauschränke, Sanitärkeramik und Duschkabine
- Teppichboden, Anstriche, Bespannungen, Tapeten, Parkett, Holz, Kunstrasen und sonstige Gebrauchs- und Dekorationsgegenstände, mit der Absicht installiert wurden, dass sie permanent im Gebäude oder in der Wohnung verbleiben.
- Nebenräume wie Privatgarage, Pkw-Parkplatz, Abstellraum und generell jegliche mit dem Erdboden verbundene fest verbundene Konstruktion.
- Die Privatgarage oder der Stellplatz, Eigentum des Versicherten, vorausgesetzt, dass dieser Bereich ausschließlich von ihm genutzt wird und er außerhalb der versicherten Wohnung oder des Gebäudes liegt und deren Adresse in den Sonderbedingungen angegeben ist.
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge des Versicherten, die fest in der versicherten Wohnung oder in einer Gemeinschaftsgarage installiert sind und ausschließlich vom Versicherten privat genutzt werden.
- Die Festinstallationen des Gebäudes wie die zur Aufdeckung und Verhütung von Brand oder Diebstahl, Zäune, Mauern (einschl. der Erdstützmauern des Grundstücks), Gartenanlagen, Bäume, Swimmingpool und Garage.
- Für die Erdstützmauern des Grundstücks wird Schadenersatz bis zu 10 % der für das Gebäude abgeschlossenen Versicherungssumme geleistet.
- Handelt es sich bei dem Versicherten um einen Miteigentümer, wird außer seinem Anteil der des Miteigentums als Immobilie angesehen, wenn von den Miteigentümern keine gemeinsame Versicherung abgeschlossen wurde, oder diese sich als unzureichend erweist.
Hausrat. Als Hausrat wird Folgendes angesehen:
- Möbel, einschl. der Einbaumöbel in Küche und Bad, an der Wand angebrachte Klimaanlage (Split und Kompressor), Vitrokeramik, Haus-, Bett- und Tischwäsche, Kleidung, Elektrohaushaltsgeräte, Schmuck, Sammlungen und Gegenstände zum persönlichen Gebrauch und Vorräte, die sich in der versicherten Wohnung befinden, Nebenräume, Gartenanlagen, die Eigentum des Versicherten, der Verwandten oder des Haupersonals sind, die/das mit ihm zusammenleben und finanziell von ihm abhängig sind und über keinen gesetzlichen Wohnsitz verfügen, oder, wenn es sich nicht um das Eigentum der angegebenen Personen handelt, sich in ihrem Besitz befinden durch Mieten, beweiskräftigem oder Ausleihdokument oder Eigentumsvorbehaltsklausel.
- Schmuck und Sammlungen. Juwelen, Schmuckstücke, Uhren und Objekte aus Edelmetallen, mit Edelsteinen oder ohne, mit Einheitswert bis zu 6.000 €.
- Deklarierter Schmuck. Schmuck und Sammlungen im oben definierten Sinne, deren Einzelwert 6.000 € übersteigt.
- Objekte und Sammlungen von hohem Wert: Alle Objekte wie beispielsweise Bild- oder Tongeräte, elektronische Geräte, Musikinstrumente, Sportgeräte, Gemälde, Kunstwerke, Antiquitäten, antike Möbel, Gegenstände aus Silber oder Elfenbein, Pelze, Wandteppiche, Teppiche oder alle anderen Gegenstände, die keine Möbel sind, deren Einheitswert oder der Wert der Gesamtheit der Gegenstände, die eine Sammlung bilden, 6.000 € übersteigt. Bei Sets oder Sammlungen, die naturgemäß ein komplettes Set bilden, entspricht der Einheitswert dem des Sets als Ganzes.
- Geld. Ein Set bestehend aus Bargeld, Wertpapieren, Schecks, Anleihen und Dokumenten, die eine Zahlungsgarantie darstellen, sowie Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel oder Mobiltelefone mit verfügbarem Guthaben.
- Sachwerte zur beruflichen Nutzung Mobiliar, Ausstattung, Utensilien, Instrumente, Apparate und Dokumente, vorausgesetzt, dass sie sich in der in den Sonderbedingungen angegebenen Wohnung befinden.
- Sachwerte, die Eigentum Dritter sind. Sachwerte von Personen, bei denen es sich nicht um den Versicherungsnehmer oder Versicherten handelt und die nicht ständig mit diesem zusammenleben.
Nicht als Hausrat angesehen - und somit ohne Versicherungsschutz - werden die zu beruflichen oder kommerziellen Zwecken genutzten Gegenstände, ausgenommen der Ausführungen des Punktes 1.14. Sachwerte zur beruflichen Nutzung dieser Allgemeinen Bedingungen. ausgenommen der Ausführungen des Punktes 1.14. Sachwerte zur beruflichen Nutzung dieser Allgemeinen Bedingungen.
Gleichermaßen werden Haustiere, Motorfahrzeuge, Wohnwagen, Anhänger und Boote nicht als Hausrat angesehen, ausgenommen ausdrücklicher Angabe in den Sonderbedingungen.
- Nebengebäude. Hierbei handelt es sich um fest im Boden verankerte, bauliche Anlagen, die ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden, über einen separaten Zugang verfügen und rechtlich zum Gebäude oder Grundstück des Hauptwohnsitzes gehören. Beispiele hierfür sind unter anderem Garagen, Parkplätze, Abstellräume, Gartenhäuser und alle anderen Konstrktionen aus soliden und widerstandsfähigen Materialien, die mit Verriegelungsmechanismen wie Schlössern oder Vorhängeschlössern mit einem Mindestdurchmesser von 50 mm ausgestattet sind, um unbefugten Zutritt zu verhindern..
- Renovierungsarbeiten. Mauerwerk, Anstriche, Tapeten, Parkett, Teppiche oder andere Elemente, die an Böden, Wänden oder Decken befestigt sind, sowie generell Verbesserungs-, Renovierungs-, Anpassungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Wohnung oder den Nebengebäuden, in denen sich die versicherte Immobilie befindet, vorausgesetzt, dass die Instandhaltung und der Austausch dieser Elemente auf Kosten des Versicherten erfolgt.
- Kraftfahrzeuge. Fahrzeuge, die mit einem Motor für ihren Antrieb ausgestattet sind und die nach den geltenden Vorschriften auf dem gesamten Gebiet des spanischen Staates pflichtversichert werden müssen. Persönliche Mobilitätsfahrzeuge, die nicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sind, fallen nicht unter diese Definition und werden daher zum Inhalt der Wohnung gezählt.
V. Allgemeine Fragen
1. Versicherungsgegenstand
Zweck dieser Versicherung ist der Schutz des versicherten Objekts und Vermögens gemäß den Sonderbedingungen gegen die im Versicherungsvertrag abgedeckten Risiken. Die Deckung erfolgt auf Schadensbasis. Die maximale Entschädigungssumme für alle Deckungen, einschließlich aller Kosten, darf die in den Sonderbedingungen für Gebäude und Inventar festgelegten Versicherungssummen nicht überschreiten, sofern beides versichert ist. Ist nur eines von beidem versichert, entspricht die Entschädigungssumme dem Betrag, der diesem Gegenstand zusteht.
Bei den in Abschnitt 4 dieses Dokuments beschriebenen Leistungen für Haftpflicht und Kautionen verhält sich die Versicherungssumme unabhängig von den Beträgen für Gebäude und Hausrat, und die Aufschlüsselung der Beträge ist in den Sonderbedingungen dieses Vertrags angegeben.
2. Territorialer Geltungsbereich
Der territoriale Geltungsbereich für die Leistungen des vorliegenden Versicherungsvertrages ist auf die in den Sonderbedingungen angegebene Wohnung begrenzt, ausgenommen der folgenden Leistungen:
- a) 3.6. Überfall außerhalb der Wohnung, erweitert auf weltweite Deckung, mit Ausnahme der Länder, in denen bewaffnete Konflikte ausgetragen werden.
- b) 4.3. Familienhaftpflicht und 4.4. Haftpflicht für als gefährlich angesehene Hunde oder Hunde, die einen besonderen Umgang erfordern, erweitert auf weltweite Deckung mit Ausnahme der USA, Kanada, Mexiko und Puerto Rico.
- c) 6.4. Sachwerte auf Reisen und bei vorübergehendem Umzug, erweitert auf weltweite Deckung.
Liegt der ständige Wohnsitz des Versicherten im Ausland, ist die Deckung auf gemäß der spanischen Gesetzgebung gestellte Schadensersatzforderungen und in Spanien verursachten Schaden begrenzt.
3. Allgemeine Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung. Der ausdrücklich vereinbarte Betrag oder Prozentsatz, der bei der Schadenersatzzahlung in Abzug gebracht wird. Auf Antrag des Versicherten kann eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall in einer in den Sonderbedingungen angegebenen Höhe generell für alle Leistungen vereinbart werden, mit Ausnahme von:
- a) 1.16. Vollkasko für unfallbedingtes Risiko, für das in den Sonderbedingungen eine eigene Selbstbeteiligung angegeben ist für den Fall, dass für alle Leistungrn der Police kein allgemeiner Selbstbehalt vorgesehen ist..
- b) 1.18. Vom Mieter vorgenommener Vandalismus, für den in den Allgemeinen Bedingungen eine eigene Selbstbeteiligung angegeben ist.
- c) 4. Leistungen für Haftpflicht und Kautionen.
- d) 6. Erweiterung der Deckungen
- e) 3.7. Betrügerische Verwendung von Karten, wobei die für diese Art von Ereignissen geltenden Vorschriften zur Anwendung kommen.
- f) XII. Rehtsschutz.
- g) 1.17. Unerlaubte Besetzung, die über eigene, in den Sonderbedingungen angegebene Konzessionen verfügt.
VI. Leistungen
1. Leistungen für Sachschäden
1.1. Brand, Explosion, Rauch und Ruß
Brand und Explosion
Es besteht Deckung für unmittelbare Sachschäden durch Abhandenkommen, Vernichtung oder Beschädigung der versicherten Gegenstände durch Brand und/oder Explosion.
Als Brand wird bei dieser Leistung die Verbrennung und Versengung mit Flamme verstanden, die sich auf die verschiedenen Gegenstände ausbreiten kann, die an diesem Ort und zu diesem Zeitpunkt nicht zur Verbrennung bestimmt waren.
Als Explosion wird die plötzliche und gewalttätige Wirkung des Drucks oder Unterdrucks von Gasen oder Dämpfen verstanden.
In der Deckung nicht eingeschlossen sind:
- a) Schäden und einfache Verbrennung, die lediglich durch Wärmewirkung und nicht durch Brand hervorgerufen werden.
- b) Schäden an Glühbirnen, Lampen o. Ä. infolge deren Explosion.
- c) Schäden am Gartenbereich, deren Deckung den Leistungsebestimmungen 1.10. Gartenrekonstruktion unterliegt.
Versicherungssumme: Bis zu 100 % der für Gebäude und/oder Hausrat abgeschlossenen Versicherungssummen.
Rauch und Ruß
Es besteht Deckung für unmittelbare Sachschäden, die an den versicherten Gegenständen durch Rauch und Ruß infolge von plötzlich auftretender Undichtigkeit – unabhängig, ob diese Folge eines Brandes ist – verursacht werden.
Von der Deckung ausgeschlossen sind Schäden, die durch Folgendes hervorgerufen worden sind:
- a) Durch die kontinuierliche Einwirkung von Rauch oder Ruß.
- b) Durch Rauch oder Ruß, der von Verbrennungsherden, Heizungs- oder Verbrennungssystemen oder von Industrieapparaten während deren normalem Betrieb erzeugt werden.
Versicherungssumme: Bis zu 100 % der für Gebäude und/oder Hausrat abgeschlossenen Versicherungssummen.
1.2. Atmosphärische Phänomene, Blitzschlag, Überschwemmung, Aufprall und Schallwellen
Atmosphärische Phänomene
Gedeckt sind direkte Sachschäden an den versicherten Gütern infolge von Regen (wenn Niederschläge von über 40 Litern pro Quadratmeter und Stunde registriert werden), Sturm (mit Böen von über 75 km pro Stunde und bis zum Grenzwert, ab dem die Rückversicherungsgesellschaft Deckung leistet), Steinschlag oder Schneefall (vorausgesetzt dass diese Phänomene in einer anormalen Form auftreten und die atmosphärische Störung, die den Schaden verursacht hat, aufgrund ihrer Stärke und Eigenschaft als atypisch oder anormal angesehen werden kann). Die Beurteilung dieser atmosphärischen Phänomene erfolgt grundsätzlich durch von den zuständigen Behörden herausgegebene Berichte. Sollte dessen ungeachtet der anormale Charakter des atmosphärischen Phänomens in dem Ort, an dem sich das versicherte Risiko befindet, durch die von den zuständigen Behörden ausgestellten Bescheinigungen nicht vollkommen nachgewiesen werden können, so müssen der Versicherungsgesellschaft Beweise darüber vorgelegt werden, dass durch das gleiche atmosphärische Phänomen weitere Gebäude solider Bauart im Umkreis von 2 km des versicherten Risikos zerstört oder beschädigt worden sind, es sei denn, dieser Umstand sei der Versicherung bereits bekannt.
In dieser Leistung eingeschlossen sind die unmittelbaren Sachschäden, die an den versicherten Sachwerten durch Gegenstände verursacht werden, die vom Wind bewegt oder herumgeschleudert werden. Ausdrücklich in der Deckung enthalten sind die von Bäumen an der versicherten Wohnung verursachten Schäden.
Von der Deckung ausgeschlossen sind Schäden, die durch Folgendes hervorgerufen worden sind:
- a) Durch Schnee, Wasser, Sand oder Staub, der/das durch Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen eingedrungen ist, die nicht verschlossen worden sind oder deren Schloss beschädigt ist.
- b) Durch Gefrieren, Kälte, Eis, Wellen oder Gezeiten, einschließlich, wenn diese Phänomene durch Wind verursacht worden sind
- c) Durch Bruch von Scheiben und Glas, dessen Deckung an die Ausführungen der Leistung 1.7. Bruch von Scheiben, Glas, Arbeitsplatten und Teilen der Sanitäranlage gebunden ist.
- d) Durch Schäden an Bäumen und Gartenanlagen, außer in den Fällen, die im Absatz über die Garantie „1.10. Wiederherstellung der Gartenanlage“ vorgesehen sind und ausdrücklich in den Sonderbedingungen vereinbart wurden.
- e) mit Ausnahme der Fälle, die in den vorhergehenden Absätzen dieser Garantie vorgesehen sind, sofern sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.
- f) Durch unterbliebene oder mangelhaften Instandhaltung und Wartung der versicherten Sachwerte.
- g) Durch kontinuierliche Filtrierung, Oxidation oder Feuchtigkeit
- h) Schäden an Gegenständen des Hausrats, die sich im Freien oder in offenen Konstruktionen befinden, selbst, wenn sie durch flexible Materialien geschützt sind (Plane, Kunststoff, Zelte, aufblasbare Konstruktionen o. Ä.) und deren Deckung an die Ausführungen des Punktes 1.12 Terrassen- und Gartenmöbel gebunden ist.
Versicherungssumme: Bis zu 100 % der für Gebäude und/oder Hausrat abgeschlossenen Versicherungssummen
Blitzschlag
Es besteht Deckung für unmittelbare Sachschäden, die an den versicherten Gegenständen durch Blitzschlag hervorgerufen werden, selbst, wenn sich kein Brand daraus entwickelt, mit Ausnahme der Schäden an Apparaten, Stromleitungen und deren Zubehör, deren Deckung an Punkt 1.8 Elektroschäden gebunden ist.
Blitzschlag ist durch eine Störung des elektrischen Feldes der Atmosphäre hervorgerufene Entladung.
Versicherungssumme: Bis zu 100 % der Versicherungssummen für Gebäude und/oder Hausrat.
Überschwemmung
Es besteht Deckung für unmittelbare Sachschäden, die an den versicherten Gegenständen bei oder infolge von Überlaufen oder Umleitung des normalen Wasserlaufs aus Seen ohne natürlichen Abfluss, aus Kanälen, Bewässerungsgräben und sonstigen, künstlich an der Oberfläche angelegten Wasserläufen, Sammelbecken und unterirdischen Wasserläufen, die überlaufen, bersten, zerbrechen oder beschädigt werden, hervorgerufen werden, vorausgesetzt, dass diese Ereignisse nicht durch Risiken oder außerordentliche Phänomene verursacht werden, für die Deckung seitens des Rückversicherungskonsortiums besteht.
Von der Deckung ausgeschlossen sind:
- a) Schäden, die durch Überlaufen oder Bersten von Wehren, Staudämmen, Deichen oder sonstigen Systemen zum Stauen von natürlichen Wasserläufen hervorgerufen werden.
- b) Schäden durch unterirdische, nicht kanalisierte Wasserläufe.
Versicherungssumme: Bis zu 100 % der Versicherungssummen für Gebäude und/oder Hausrat.
Zusammenstoß, Aufprall und Schallwellen
Es besteht Deckung für unmittelbare Sachschäden, die an den versicherten Gegenständen durch Zusammenstoß oder Aufprall von Landfahrzeugen oder der mit ihnen transportierten Ware sowie durch den Absturz von Raumschiffen, Luftschiffen oder aus diesen herausfallenden Gegenständen verursacht werden. Ebenfalls besteht Deckung für die unmittelbaren Auswirkungen auf die versicherten Gegenstände der von Raum- oder Luftschiffen bei Durchbrechen der Schallmauer hervorgerufenen Schallwellen.
Im Sinne dieser Garantie gilt ein Fahrzeug als ein solches, das gemäß einer im gesamten Gebiet des spanischen Staates geltenden Verordnung obligatorisch versichert ist.
Von der Deckung ausgeschlossen sind:
- a) Schäden, die verursacht werden durch Fahrzeuge, Raum- und Flugschiffe sowie durch die von diesen transportierten Gegenstände oder aus diesen heruntergefallenen Gegenständen, die sein Eigentum sind oder sich unter der Kontrolle und Aufsicht des Versicherten oder der Personen befinden, die von ihm finanziell abhängig sind oder mit ihm in einem Haushalt leben.
- b) Bruch von Scheiben und Glas, dessen Deckung an die Ausführungen der Leistung 1.7 . Bruch von Scheiben, Glas, Marmor, Arbeitsplatten und Teilen der Sanitärkeramik gebunden ist.
Versicherungssumme: Bis zu 100 % der Versicherungssummen für Gebäude und/oder Hausrat.
1.3. Vandalismus
Es besteht Deckung für unmittelbare Sachschäden, die an den versicherten Gegenständen durch Vandalismus oder vorsätzliche Handlungen hervorgerufen werden, und die einzeln oder gemeinsam von Personen vorgenommen werden, bei denen es sich nicht um den Versicherten handelt, wobei Schäden infolge von gesetzlich zugelassenen Streiks, Versammlungen und Demonstrationen mit eingeschlossen sind, ausgenommen, wenn die genannten Handlungen als Aufstand oder Volkstumult angesehen werden.
Von der Deckung ausgeschlossen sind:
- a) Verluste durch Diebstahl oder gesetzwidrige Inbesitznahme sowie die Schäden durch Raub oder versuchten Raub.
- b) Schäden mit Unkosten jeglicher Art, verursacht an Außenteilen des Gebäudes sowie an im Freien aufbewahrten Gegenständen infolge von Graffiti, Aufschriften, Ankleben von Plakaten und Kratzern.
- c) Schäden in Gartenanlagen, deren Deckung an die Ausführungen des Punktes 1.10 Wiederherstellung von Gartenanlage gebunden ist.
- d) Bruch von Scheiben und Glas, dessen Deckung an die Ausführungen bei der Leistung 1.7. Bruch von Scheiben, Glas, Marmor, Abdeckplat5ten und Teilen der Sanitärkeramik gebunden ist.
- e) Schäden, die von dem Mieter verursacht wurden, deren Deckung an die Ausführungen des Punktes 1.18 Vom Mieter vorgenommener Vandalismus gebunden ist.
- f) Schäden und Verluste durch unzulässige Besetzung der Wohnung, wobei solche gegeben ist, wenn die Besetzung gegen den Willen des Eigentümers vorgenommen worden ist, deren Deckung den Bestimmungen der Leistung 1.17.6 Schäden am Gebäude aufgrund von Besetzung und 1.17.7 Schäden am Inhalt aufgrund von Besetzung unterliegt, falls die Garantie 1.17 Illegale Besetzung in Anspruch genommen wird.
- g) Schäden, die nicht bei der zuständigen Behörde angezeigt worden sind.
- h) Durch Haustiere verursachte Schäden an der Wohnung des Versicherten, wenn der Versicherte Mieter ist.
Versicherungssumme: Bis zu 100 % der Versicherungssummen für Gebäude und/oder Hausrat.
1.4. Totalschaden
Es besteht Deckung für Sachschäden, die sich als unmittelbare Folge von Arbeiten ergeben, die von Dritten auf angrenzenden Grundstücken oder in nebenliegenden Gebäuden vorgenommen wurden oder durch in angrenzenden Straßen oder im Erdboden durchgeführte Arbeiten verursacht wurden, vorausgesetzt, dass Schäden an der mechanischen Festigkeit und Teilen des Tragwerks verursacht werden und somit die Stabilität des Gebäudes in Mitleidenschaft gezogen wird.
Damit Deckung geleistet wird, ist es unerlässlich, dass von der zuständigen Behörde ein Totalschaden des Gebäudes erklärt und dessen Räumung angeordnet wird.
Von der Deckung ausgeschlossen sind:
- a) Sachschäden, von denen die Statik des Gebäudes nicht gefährdet wird, und die es nicht erforderlich machen, offiziellen Totalschaden zu erklären und das Gebäude zu räumen.
- b) An den versicherten Sachwerten hervorgerufene Schäden, die durch von Dritten vor Inkrafttretungsdatum der vorliegenden Police vorgenommene Arbeiten verursacht wurden, selbst, wenn sie erst während der Laufzeit der Police bekannt geworden sind.
- c) Schäden, die in Zusammenhang mit Erdbewegungen oder Bodensetzung (Bodensenkungen, Erdrutsche oder Ablösungen) aus Gründen verursacht wurden, die nicht in der entsprechenden Deckung berücksichtigt werden.
Versicherungssumme: Bis zu 100 % der Versicherungssummen für Gebäude oder und/oder Hausrat.
1.5. Wasserschäden
Es besteht Deckung für unmittelbare Sachschäden, die sowohl das Gebäude als auch den Inhalt der versicherten Wohnung betreffen, die von Wasserleitungen, witterungsunabhängiger Lecke, angrenzender oder über dieser liegenden Räumen, fest eingebauten Depots und Heizungsanlagen sowie Elektrohaushaltsgeräten, auf Grund von Verstopfung, Beschädigungen, Frost und durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz Dritter sowie durch das Nichtschließen von Abstellventilen, Wasserhähnen oder jeglicher Art von Ventil hervorgerufen werden.
Bei Abschluss einer Versicherungssumme für Gebäude oder Umbauarbeiten sind in der Deckung die Kosten eingeschlossen, die in Zusammenhang mit dem Öffnen von Mauern und Wänden der versicherten Immobilie zwecks Auffinden der Leckstelle, Ursache des gedeckten Schadens, entstehen, wobei ebenfalls die Kosten eingeschlossen sind, die für die Reparatur der Wasserleitungen oder Rohre, durch die der Schadensfall hervorgerufen wurde, verursacht werden.
Versicherungssumme: Je nach Fall bis zu 100 % der Versicherungssummen für Gebäude oder Hausrat
Zusätzlich zu den o.a. Ausführungen und vorausgesetzt, dass sie in den Sonderbedingungen angegeben sind, kann die Deckung auf folgende Punkte erweitert werden: 1.5.1. Schäden durch durchsickerndes Wasser, 1.5.2. Übermäßiger Wasserverbrauch, 1.5.3. Feststellen und Reparatur von Wasserlecks ohne Schaden und 1.5.4. Kosten für Freimachen der Leitungen.
1.5.1. Schäden durch durchsickerndes Wasser
Es wird Deckung geleistet für unmittelbare Sachschäden, die an den versicherten Sachwerten durch durchsickerndes Regenwasser verursacht werden, vorausgesetzt, es handelt sich um eine Regenmenge, die 40 l/m2 und Stunde nicht überschreitet; ausgeschlossen ist die Beseitigung der Ursache.
Der Schadenersatz ist von der Beseitigung der Ursache abhängig. Von der Gesellschaft wird kein anderer, von der gleichen Ursache hervorgerufener Schadensfall übernommen.
Versicherungssumme: Je nach Fall bis zu 100 % der Versicherungssummen für Gebäude oder Hausrat
1.5.2. Übermäßiger Wasserverbrauch
In dieser Deckung eingeschlossen sind die sich infolge eines Schadensfalls mit Deckung für Wasserschäden ergebenden Kosten für einen übermäßigen Wasserverbrauch. Der Schadenersatz ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Betrag, der von dem entsprechenden Wasserversorger für die Zeit des Schadenseintritts in Rechnung gestellt wird, und dem Durchschnittswert der vorangegangenen Rechnungen.
Versicherungssumme: Bis zu der in den Sonderbedingungen angegebenen Höchstgrenze, wobei maximal ein Anspruch pro Jahr geltend gemacht werden kann.
1.5.3. Feststellen und Reparatur von Wasserlecks ohne Schäden
Wenn keine Sachschäden bei übermäßigem Wasserverbrauch verursacht worden sind oder ein Wasserleck festgestellt wird, und vorausgesetzt, dass das Gebäude versichert wurde, sind die Kosten für Auffinden der Leckstelle und Reparatur der Wasserleitungen in dem Versicherten Risiko eingeschlossen.
Versicherungssumme: Bis zu der in den Sonderbedingungen angegebenen Begrenzung und einem Schadensfall pro Jahr.
1.5.4. Kosten für Freimachen der Leitungen
Es wird Deckung geleistet für die Kosten für das in der Wohnung erforderliche Freimachen der Leitungen, ohne dass in diesem Fall Schäden verursacht wurden.
Ausschlüsse:
- a) Es sind Fälle ausgeschlossen, die von Klärgruben, Schächten, Gullys, Abwasserleitungen oder Regenwasser verursacht wurden.
- b) Das Freimachen wird ausgeschlossen, wenn es sich um Installationen mit unzureichendem oder defektem Abfluss handelt.
Versicherungssumme: Bis zu dem in den Sonderbedingungen angegebenen Höchstbetrag mit maximal einem Schadensfall pro Jahr. Bei Inanspruchnahme der Hilfsdienste von Zurich kommt eine unbegrenzte Versicherungssumme zur Anwendung.
1.6. Ästhetische Schäden
Ästhetische Schäden im Gebäude
Es werden die erforderlichen Kosten für die Reparatur der am Mobiliar des Innenbereiches der Wohnung verursachten Schäden übernommen, um den unmittelbar vor Eintritt des mit der Police gedeckten Schadensfalls vorhandenen Zustand wiederherzustellen. Als Mobiliar werden im Sinne dieser Deckung die sich in der Wohnung befindenden Möbel angesehen.
Ästhetische Schäden am Hausrat
Es werden die erforderlichen Kosten für die Reparatur der am Mobiliar des Innenbereiches der Wohnung verursachten Schäden übernommen, um den unmittelbar vor Eintritt des mit der Police gedeckten Schadensfalls vorhandenen Zustand wiederherzustellen. Als Mobiliar werden im Sinne dieser Deckung die sich in der Wohnung befindenden Möbel angesehen.
Für die Reparatur werden Materialien mit ähnlichen Eigenschaften wie die des Originals verwendet.
Die Deckung ist auf den vom Schadensfall betroffenen Raum begrenzt. Die Schönheitsreparatur und deren komplette Kostenübernahme sind an die Wiederherstellung des gesamten Raumes oder der beschädigten Teile gebunden, Die Frist für die Geltendmachung des Anspruchs beträgt maximal ein Jahr ab dem Datum der Schadensmeldung. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die erforderlichen Nachweise anzufordern und alle von ihm für angemessen erachteten Überprüfungen durchzuführen.
Von der Deckung ausgeschlossen sind:
- a) Über 15 Jahre alte Teile der Sanitärausstattung, Badezimmerzubehör, Wasserhähne, Glas, Spiegel, Scheiben, Swimmingpools und Freizeit- und Sportanlagen, Bäume, Pflanzen, Gartenanlagen, Zäune und Mauern, Sachwerte zur beruflichen Nutzung, Kunstwerke, Schmuck und Gegenstände mit hohem Wert. Über 15 Jahre alte Teile der Sanitärausstattung.
- b) Die im Außenbereich der Wohnung liegenden Teile des Gebäudes.
- c) Kratzer, Abblättern, und generell jegliche Beschädigung der Oberfläche.
- d) Mobiliar in Nebenräumen, auf Terrassen und in Gartenanlagen.
- e) Motorfahrzeuge und Boote.
Versicherungssumme: Bei Erstrisiko bis zu dem in den Sonderbedingungen angegebenen Höchstbetrag.
1.7. Bruch von Scheiben, Glas, Arbeitsplatten und Teilen der Sanitärausstattung
Es besteht Deckung für unmittelbare Sachschäden die durch Bruch an den, versicherten Sachwerten verursacht werden, die Teil der Wohnung sind, einschließlich der Kosten für Transport und Einbau:
Bruch von Gebäudeteilen:
- a) Scheiben, Glas, Spiegel, Fensterscheiben, Türglasscheiben, lichtdurchlässige PVC-Stellwände oder aus ähnlichem Material, und mit dem Gebäude verbundene Methacrylatteil
- b) Arbeitsplatten aus Marmor, Silestone, Kunststein und Granit
- c) Teile der Sanitärausstattung wie Badewannen, Duschbecken, Handwaschbecken, Bidets, Toilette, Spülbecken u. Ä.
Bruch von Teilen des Hausrats:
- a) Scheiben, Glas, Spiegel, Fensterscheiben und Methacrylatteile, die fester Bestandteil des Hausrats oder eines seiner Teile sind.
- b) Arbeitsplatten aus Marmor, Silestone, Kunstfelsen und Granit.
- c) Fest installierte Glasscheiben von Elektrohaushaltsgeräten
- d) Ist lediglich der Hausrat versichert, besteht Deckung für Kristall, Glastüren und Wenn die erweiterte Option abgeschlossen wurde und dies in den besonderen Bedingungen vermerkt ist, wird die Deckung auf den Bruch von Glas, Fensterscheiben, Scheiben und flachen Spiegeln erweitert, die mit den Möbeln auf nicht dauerhafter Basis verbunden sind.
Von der Deckung ausgeschlossen sind:
- a) Kristall und Marmor von künstlerischem Wert, d. h. einzigartige Kreationen, deren Design eindeutig als „Kunstwerke” angesehen werden kann.
- b) Gebrauchsgegenstände, nicht fest installierte Dekorationselemente, Bild- und/oder Tonwiedergabegeräte, Mobilgeräte, (Telefon, Tablets und Ähnliches) oder sonstige Gegenstände, die nicht fester Bestandteil des Gebäudes oder Hausrats sind.
- c) Lampen, Neonröhren und Glühbirnen jeglicher Art
- d) Bruch durch fehlerhafte Installation oder Platzierung, an den versicherten Gegenständen oder an deren Rahmen vorgenommene Arbeiten sowie die Schäden, die anlässlich der Montage oder Demontage hervorgerufen werden.
- e) Bruch anlässlich von Sanierungs-, Reparatur- oder Malerarbeiten und der Arbeiten anlässlich der Vorbereitung und Durchführung eines Umzugs
- f) Bruch von nicht fest installierten Glasteilen, oder Teilen ohne Befestigung oder Halterung auf den entsprechenden Sachwerten, es sei denn, dies ist ausdrücklich in den besonderen Bedingungen bei Abschluss der erweiterten Modalität angegeben.
- g) Schäden durch Kratzer, Abblättern oder sonstige Ursachen, durch die lediglich eine Beschädigung der Oberfläche hervorgerufen wird.
- h) Schäden an Natur- oder Kunstmarmor und Granit auf dem Fußboden, an den Wänden und Decken.
- i) Der Bruch von Glas von Gegenständen, Waren oder Möbeln, die sich im Garten oder im Außenbereich des Hauses befinden, ist nicht abgedeckt, es sei denn, die Option „Erweiterter Glasbruchschutz“ wurde vertraglich vereinbart.
- j) Aquarien
- k) Gegenstände, die vollkommen aus Glas, Marmor, Granit, Methacrylat oder Glas-faser bestehen, und die nicht fester Bestandteil der versicherten Gegenständen des Gebäudes oder Hausrats sind, und der Dekoration oder Ausschmückung dienen.
- l) Japanische Toiletten und intelligente Toiletten.
- m) Das Glas in Freizeit- oder Sportbereichen, wie z. B. Padelplätzen, Squashplätzen oder ähnlichen Anlagen.
Versicherungssumme: Bis zu dem in den Sonderbedingungen angegebenen Höchstbetrag.
Zusätzlich zu den o.a. Ausführungen und nach Angabe in den Sonderbedingungen kann die Deckung auf die Punkte 1.7.1. Bruch von Sonnenkollektoren und 1.7.2. Bruch von Cerankochfeldern erweitert werden.
1.7.1. Bruch von Sonnenkollektoren
Bei Abschluss dieser Deckung wird Schadenersatz geleistet für unmittelbare Sachschäden, die durch Bruch des Glases und Spiegels der Sonnenkollektoren vorursacht werden.
Versicherungssumme: Bis zu dem in den Sonderbedingungen angegebenen Höchstbetrag.
1.7.2. Bruch von Cerankochfeldern
Es wird Schadenersatz für unmittelbare Sachschäden geleistet, die sich durch Bruch der Cerankoch- oder Induktionsfelder ergeben.
Wenn die Serviceleistungen des Unternehmens in Anspruch genommen werden und ein Austausch der Glasscheibe nicht möglich ist, wird ein Cerankochfeld mit ähnlichen Eigenschaften installiert.
Lehnt der Kunde die Serviceleistungen des Unternehmens ab, sind folgende Teile nicht von der Entschädigung abgedeckt:
- a) Die Bedienelemente von Ceran- oder Induktionskochfeldern.
- b) Es wird in keinem Fall der volle Wert des Ceran- oder Induktionskochfelds erstattet; es wird lediglich der Wert der Glasscheibe erstattet.
Versicherungssumme: Bis zu dem in den Sonderbedingungen angegebenen Höchstbetrag.
1.8. Elektroschäden
Es wird Deckung geleistet für Schäden, die durch anormale Stromversorgung oder durch Blitzschlag hervorgerufen werden, selbst, wenn sich kein Brand ergibt:
- a) Vorausgesetzt, dass das Gebäude versichert wurde, besteht Deckung für die Installationen, die als Teile derselben angesehen werden.
- b) Vorausgesetzt, dass der Hausrat versichert wurde, besteht Deckung für elektrische und elektronische Geräte und deren Zubehör
Wenn der Versicherungsnehmer die Unterstützung des Versicherungsservices in Anspruch nimmt oder die erweiterte Deckungsoption gemäß den Besonderen Bedingungen erworben hat, gibt es keine Altersbeschränkung für die versicherten Haushaltsgeräte.
Wählt der Versicherungsnehmer die Reparaturwerkstatt selbst und/oder hat er die erweiterte Deckungsoption nicht erworben, ist der Versicherungsschutz auf Haushaltsgeräte beschränkt, die maximal sieben Jahre alt sind.
Zur Inanspruchnahme dieser Deckung ist es unabdingbare Voraussetzung, dass von der Elektroanlage die geltenden Vorschriften erfüllt werden, und die Installation von dem Versicherten mit den erforderlichen Reparaturen und Änderungen in gutem Zustand gehalten wird.
Es ist notwendig, den beschädigten Gegenstand bis zum Einschreiten des Schadenregulierers oder des Reparaturdienstes oder auf Anweisung des Versicherers aufzubewahren, der alle Unterlagen anfordern kann, die er für notwendig erachtet.
Von der Deckung ausgeschlossen sind:
- a) Glühbirnen, Lampen, Leuchtröhren, Neonröhren und deren Komponenten
- b) Schäden, für die Deckung durch die gesetzliche oder vertragliche Garantie des Herstellers oder Lieferanten besteht, einfacher Bedarf und Instandhaltungsarbeiten oder Bedienungsfehler
- c) Schäden, die durch Wartungsarbeiten oder Bedienungsfehler hervorgerufen werden.
- d) Schadensfälle bei Elektrogeräten, die sich infolge von internem Kurzschluss oder gerätebedingten Fehlern ergeben.
- e) Schäden, die durch die Elektroinstallation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge verursacht werden.
Versicherungssumme: Bis zu dem in den Sonderbedingungen angegebenen Höchstbetrag.
1.9. Verderb von Lebensmitteln oder Medikamenten im Kühlschrank
Es besteht Deckung für die Verluste oder den Verderb der für den Verzehr seitens der Familien vorgesehenen Lebensmittel und/oder Medikamente, die im Kühlschrank oder in Kühlanlagen aufbewahrt werden, wenn der Schadensfall auf einen schadensbedingten Stillstand, eine Betriebsstörung dieser Apparate oder auf eine Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung zurückzuführen ist, die durchgehend über 6 Stunden andauern.
Diese Leistung wird nur erbracht, wenn die Zweitwohnung länger als 10 Tage unbewohnt ist.
Folgende Schäden sind nicht gedeckt:
- Schäden durch elektrische Überlastung aufgrund unsachgemäßer oder übermäßiger Nutzung von Haushaltsgeräten oder einer für diese Nutzung ungeeigneten, unzureichenden oder nicht sachgemäßen Elektroinstallation.
- Schäden durch geplante und angekündigte Stromausfälle, einschließlich Schäden an öffentlichen und privaten Kommunikationsmitteln.
- Wiederkehrende Vorfälle, die auf mangelnde Eignung, Wartung oder Verbesserung der Elektroinstallation trotz vorheriger Warnungen hinweisen.
Versicherungssumme: Bei Erstrisiko bis zu dem in den Sonderbedingungen pro Schadensfall angegebenen Höchstbetrag.
1.10. Wiederherstellung der Gartenanlage
Es besteht Deckung für die Wiederherstellung der Gartenanlage der versicherten Wohnung sowie die Entsorgung von Bäumen infolge der in Zusammenhang mit Brand, Explosion, Blitzschlag, Wind und Vandalismus gemäß den Deckungen und Ausschlüssen der Punkte 1.1, 1.2 und 1.3 verursachten Schäden.
Von der Deckung ausgeschlossen:
- a) Die in den Punkten 1.1 Brand. Explosion, Rauch und Ruß angegebenen Ausschlüsse.
- b) Die in den Gemeinschaftsgartenanlagen verursachten Schäden, die vom Versicherungsnehmer und/oder Versicherten in ihrer Funktion als Miteigentümer zu übernehmen sind.
- c) Anpflanzungen, die sich nicht in dem Areal des Grundstücks befinden, z.B. Topfpflanzen und Blumenkästen.
Versicherungssumme: Bei Erstrisikoversicherung bis zu dem in den Sonderbedingungen pro Schadensfall angegebenen Höchstbetrag. Es wird eine Teilobergrenze von 1.000 € pro Baum/Pflanze für Ersatzanpflanzungen festgesetzt.
1.11. Erweiterung für Wiederherstellung der Gartenanlage
Die Versicherungssumme für diese Leistung wird zusätzlich zu der bei der Leistung 1.10 Wiederherstellung der Gartenanlage angegebenen festgesetzt.
1.12. Terrassen- und Gartenmöbel
Es besteht Deckung für die Wiederbeschaffung von Terrassen- und Gartenmöbeln, die sich an den ihnen entsprechenden Orten befinden und an denen infolge eines von der Police gedeckten Ereignisses Schäden verursacht werden, die ihre normale Nutzung ausschließen.
Unter Gartenmöbeln werden Tische, Stühle, Sessel, Sofas, Sonnenliegen, Schaukelstühle, Sonnenschirme und Nachttische verstanden, die Teil der Außendekoration / Ausstattung des Hauses sind.
Von der Deckung ausgeschlossen:
- a) Nicht am Gebäude befestigte Markisen, nicht auf dem Boden verankerte Zeltdächer, Sonnenschirme, mobile Grills, Blumentöpfe und Dekorationselemente, die nicht im Boden verankert sind, sowie Poolabdeckungen und Planen u. Ä.
- b) Diebstahl gemäß Ausführung des Punktes 3.4. Diebstahl.
- c) Bruch von Fenstern und Glas, die ein untrennbarer Bestandteil der versicherten Möbel sind, vorausgesetzt, der Verlust wurde nicht durch Deckung verursacht. 1.2 Atmosphärische Phänomene, Blitzschlag, Überschwemmung, Schock, Aufprall und Schallwellen, oder die erweiterte Garantie 1.7 Bruch von Fenstern, Glas, Arbeitsplatten und Sanitäreinrichtungen wurde nicht abgeschlossen.
- d) Diebstahl von Möbeln, die nicht zum Garten gehören, oder anderen Gegenständen, die nicht als Möbel gelten.
Versicherungssumme: Bei Erstrisikoversicherung bis zu dem in den Sonderbedingungen pro Schadensfall angegebenen Höchstbetrag.
1.13. Erweiterung für Terrassen- und Gartenmöbel
Die Versicherungssumme für diese Leistung wird zusätzlich zu der bei der Leistung 1.12 Terrassen- und Gartenmöbel angegebenen festgesetzt.
1.14. Sachwerte zur beruflichen Nutzung
In der für den Hausrat abgeschlossenen Versicherungssumme sind die Sachwerte zur beruflichen Nutzung eingeschlossen, die Eigentum des Versicherten sind. Deckung wird für die unmittelbaren Schäden geleistet, die an diesen durch einen Schadensfall hervorgerufen werden, für den Deckung mit dem vorliegenden Vertrag vorhanden ist. Die Deckung erfolgt, wenn sich diese Gegenstände im Innenbereich der in den Sonderbedingungen angegebenen Wohnung befinden und zur Ausübung des Berufs verwendet werden.
Von der Deckung ausgeschlossen:
- a) Das Lagern von für den Verkauf vorgesehenen Gegenständen und Schmuck.
- b) Gegenstände und Ware, die Teil von Musterbüchern oder Katalogen sind und für den Verkauf vorgesehen sind.
Versicherungssumme: Bei Erstrisiko bis zu dem in den Sonderbedingungen angegebenen Höchstbetrag.
1.15. Sachwerte, die Eigentum Dritter sind
IIm Rahmen der für den Hausrat abgeschlossenen Versicherungssumme wird Deckung geleistet für unmittelbare Schäden, die an Sachwerten von Personen verursacht werden, bei denen es sich nicht um den Versicherungsnehmer oder Versicherten handelt, vorausgesetzt, dass zwischen ihnen kein Vertragsverhältnis besteht, und es sich um infolge eines von der Police gedeckten Schadensfall verursachte Schäden handelt. Die Deckung tritt in Kraft, wenn sich diese Sachwerte in der in den Sonderbedingungen angegebenen Wohnung befinden.
Versicherungssumme: Bei Erstrisiko bis zu dem in den Sonderbedingungen angegebenen Höchstbetrag.
1.16. Vollkasko für unfallbedingtes Risiko
Gedeckt werden direkte Sachschäden als Folge oder anderen unvorhersehbaren und vom Versicherten nicht beabsichtigten Geschehen, wenn sich diese in der versicherten Immobilie oder anliegenden Räumen ereignen, und sich von denjenigen unterscheiden, die in den übrigen in diesen Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Garantien definiert und vorgesehen sind.
Von der Deckung ausgeschlossen:
- a) Die in den übrigen Garantien dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in ihren allgemeinen Ausschlussklauseln vorgesehenen Ausschlüsse, außer in Bezug auf Möbel, nicht fest installierte Dekorationselemente, Sanitärzubehör, Fernseh- und/oder Tongeräte, die keinen festen Bestandteil des Inhalts bilden.
- b) Kratzer, Schrammen, Absplitterungen, Kerben und allgemein jegliche Oberflächenbeschädigung.
- c) Schäden, die durch lebende Tiere, Haustiere, Termiten, Würmer, Nagetiere oder sonstige Insektenschädlinge verursacht werden, sowie Schäden, die durch einen unter den Versicherungsschutz fallenden Verlust entstehen.
- d) Schäden infolge von mangelhafter Instandhaltung der beschädigten Sachwerte oder der Schadensverursacher.
- e) Verlust oder Verschwinden der Sachwerte ohne bekannten Grund
- f) Reparaturkosten bei mechanischen, elektrischen oder elektronischen Schäden jeglicher Art.
- g) Bruch oder Rissbildung im Wohnungsgebäude durch normale Fundamentsetzung, Erdbewegungen oder Widerstandsverlust der Materialien
- h) Durch fehlende Wasser-, Gas- und Stromversorgung verursachte Schäden
- i) Schäden und Sachwerte, die bei den Leistungen dieser Allgemeinen Bedingungen sowie mit Punkt VII. Generell nicht gedeckte Risiken bei allen Leistungen ausgeschlossen sind.
- j) Schäden, die infolge eines durch Deckung gedeckten Anspruchs entstehen. 7. Seuchen.
- k) Schäden durch Baum- und Pflanzenwurzeln.
- l) Schäden an Kleidung oder persönlichen Gegenständen, Schmuck und Wertsachen, Gemälden, Kunstwerken, Fahrzeugen in Garagen, Pflanzen, Bäumen und Rasenflächen.
Versicherungssumme: Je nach Fall bis zu 100 % der für Gebäude und/oder Hausrat abgeschlossenen Versicherungssumme. Es wird eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall vereinbart, deren Höhe ausdrücklich in den Sonderbedingungen angegeben ist.
1.17. Illegale Besetzung
Eine illegale Besetzung liegt vor, wenn der Inhaber des Nutzungsrechts, sei es als Eigentümer, Nießbraucher oder Besitzer der Wohnung, gegen seinen Willen oder ohne seine Zustimmung unrechtmäßig an der Nutzung und dem Genuss der Wohnung gehindert wird. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn die Bewohner unmittelbar vor dem Eintritt der illegalen Nutzung einen Mietvertrag für die Wohnung hatten oder haben, selbst wenn sie mit den Zahlungen im Verzug sind, oder wenn sie die Wohnung mit Zustimmung des Eigentümers oder Inhabers des Nutzungsrechts betreten haben.
Diese Leistung unterliegt einer in den Sonderbedingungen festgelegten Wartezeit.
Je nach gewähltem Versicherungspaket umfasst die Leistung: Basispaket
1.17.1. Rechtshilfe
Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer/Versicherten telefonische Rechtsberatung an. Zweck dieser Dienstleistung ist es, den Versicherungsnehmer/Versicherten über seine Rechte in Bezug auf das versicherte Objekt zu informieren und ihn hinsichtlich der geeignetsten rechtlichen Möglichkeiten zur Verteidigung im Streitfall zu beraten.
1.17.2. Streitigkeiten über illegale Besetzung
Rechtliche Schritte zur Rückgewinnung des versicherten Objekts durch den Versicherungsnehmer/Versicherten sind gewährleistet.
Versicherungssumme: Der Versicherer leistet Entschädigung bis zur in den Besonderen Bedingungen angegebenen Höchstgrenze, wobei maximal ein Schadenfall pro Jahr geltend gemacht werden kann.
1.17.3. Schadenersatz für Gebäudeschäden
Für Schäden am versicherten Objekt durch widerrechtlich besetzte Personen wird bis zur in den Besonderen Bedingungen festgelegten Höchstgrenze ein entsprechender Schadenersatzanspruch gewährt, es sei denn, der Bewohner ist gemäß geltendem Recht als schutzbedürftige Person anerkannt und dies wurde von den zuständigen Behörden bescheinigt.
1.17.4. Kosten für vorübergehende Unterbringung
Bei widerrechtlicher Besetzung des Gebäudes, sofern dieses den gewöhnlichen Wohnsitz des Versicherungsnehmers darstellt, werden die Kosten für eine vorübergehende Unterbringung bis zur vollständigen Wiederherstellung des Objekts bis zur in den Sonderbedingungen festgelegten Höchstgrenze übernommen.
1.17.5. Nichtzahlung von Versorgungsleistungen bei illegaler Besrtzung der Wohnung
Die Kosten für Strom, Gas und Wasser, die während der unberechtigten Nutzung der versicherten Wohnung anfallen, werden übernommen, sofern der Verbrauch den normalen Verbrauch der Wohnung übersteigt.
1.17.6. Gebäudeschäden durch Besetzung
Schäden am Gebäude des versicherten Objekts sind gedeckt, wenn sie von den illegalen Nutzern vorsätzlich verursacht wurden.
Versicherungssumme: Der Versicherer leistet bis zur in den Sonderbedingungen angegebenen Höchstgrenze, maximal jedoch eine Schadensmeldung pro Jahr. Pro Schadensmeldung fällt eine Selbstbeteiligung an, deren Höhe in den Sonderbdingungen ausdrücklich angegeben ist.
1.17.7. Schäden am Hausrat durch Hausbesetzung
Schäden am Hausrat der versicherten Wohnung sind versichert, wenn sie vorsätzlich durch Personen verursacht wurden, die die Wohnung unrechtmäßig besetzen.
Folgende Fälle sind nicht durch die Deckung 1.17 Illegale Besetzung abgedeckt:
- a) Fälle unrechtmäßiger Besetzung, in denen der Eigentümer den Zugang ermöglicht oder ihm zugestimmt hat.
- b) Fälle unrechtmäßiger Besetzung, in denen das Objekt keine Sicherheitsmerkmale wie Türen, Fenster und Wände aufweist, die die sichere Nutzung und Bewohnbarkeit der Wohnung gewährleisten. Dies bedeutet, dass diese Elemente ordnungsgemäß gesichert werden müssen.
- c) Steuern und sonstige Abgaben, die durch die Vorlage öffentlicher oder privater Dokumente bei Behörden entstehen.
- d) Ansprüche im Zusammenhang mit Bewohnern, die zuvor die Zustimmung des Versicherungsnehmers/Versicherten zum Wohnen in der versicherten Wohnung hatten.
- e) Diebstahl, Raub oder Einbruch in das Gebäude und dessen Inhalt.
1.18. Vom Mieter vorgenommener Vandalismus
Es ist Deckung für Schäden vorhanden, die am Gebäude und/oder durch Diebstahl im Gebäude der versicherten Wohnung von einem Mieter infolge von Vandalismus oder böswilligen Handlungen verursacht wurden, und die nach Räumung oder Verlassen der Wohnung gutachterlich festgestellt wurden.
Versicherungssumme: Bis maximal 3.000 €
2. Leistungen nach einem Schadensfall
2.1. Bergung, Aufräumungs- und Abrissarbeiten und Feuerwehreinsatz
Vorausgesetzt, dass sie von einem gedeckten Schadensfall verursacht wurden, wird Schadenersatz für folgende nachzuweisende Kosten und/oder Beschädigungen geleistet in Zusammenhang mit:
- a) Der Bergung der versicherten Gegenstände, um zu vermeiden, dass Schäden an ihnen verursacht werden.
- b) Den von den Behörden oder dem Versicherten ergriffenen Maßnahmen zwecks Beseitigung der Folgen des Schadensfalls.
- c) Den Beschädigungen, die an den versicherten Sachwerten verursacht werden, einschließlich an denjenigen, die bei einem außerhalb der versicherten Wohnung eingetretenen Schadensfall gerettet werden müssen, damit sie nicht beschädigt werden.
- d) Die Kosten für Aufräumungs- und Abrissarbeiten, soweit diese für das Gebäude erforderlich sind.
- e) Die Kosten für Schlammbeseitigung.
- f) Die entsprechenden Gemeindegebühren für den Feuerwehreinsatz.
Versicherungssumme: Bis zu 10% der für Gebäude und/oder Hausrat abgeschlossenen Versicherungssummen
2.2. Wiederbeschaffung von Dokumenten
Vorausgesetzt, dass sie von einem gedeckten Schadensfall verursacht wurden, besteht Deckung für die erforderlichen und ordnungsgemäß nachgewiesenen Kosten für die Wiederbeschaffung oder Ausstellung von Duplikaten der persönlichen, öffentlichen Dokumente.
3. Leistungen bei Diebstahl und Plünderung
Raub (Einbruchdiebstahl). Unrechtmäßige Entwendung oder Inbesitznahme gegen den Willen des Versicherten von Gegenständen, die von der, unter Kraft- oder Gewaltanwendung gegen die Gegenstände, und bei Eintritt eines der folgenden Umstände: Einsteigen, Wand-, Decken oder Bodendurchbruch, Tür- oder Fensterbruch, Bruch von Schränken, Truhen oder sonstigen verschlossenen oder versiegelten Möbeln und Gegenständen.
Überfall oder Plünderung. Unrechtmäßige Entwendung oder Inbesitznahme gegen den Willen des Versicherten von Gegenständen, die von der Police gedeckt sind, unter Einschüchterung oder Gewaltanwendung gegen Personen.
Diebstahl. Entwendung oder Inbesitznahme gegen den Willen des Versicherten von Gegenständen ohne Einschüchterung oder Gewaltanwendung gegen Personen.
4. Leistungen für Haftpflicht und Kautionen
Es wird Deckung für die Entschädigungen übernommen, zu deren Zahlung an Dritte der Versicherte gesetzlich verpflichtet ist, und es sich ausschließlich um unmittelbare Körper- oder Sachschäden handelt, für die er in Zusammenhang mit den nachstehend genannten Gründen haftbar ist, vorausgesetzt, dass der Schadensfall während der Laufzeit der Police verursacht wurde.
Versicherungssumme: Bis zu dem in den Sonderbedingungen angegebenen Höchstbetrag.
4.1. Gebäudehaftpflicht
Vorausgesetzt, dass eine Versicherungssumme für das Gebäude abgeschlossen worden ist, wird Deckung für die Haftpflicht übernommen, die vom Versicherten in Zusammenhang mit Eigentum, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten und Miteigentümeranteilen zu leisten ist.
4.2. Hausrathaftpflicht
Wenn eine Versicherungssumme für den Hausrat abgeschlossen worden ist, besteht Deckung für die Haftpflicht, die von dem Versicherten in Zusammenhang mit dem Eigentum und der Nutzung der Sachwerte übernommen werden muss, die als Hausrat unter Punkt IV. Definitionen angegeben sind.
4.3. Familienhaftpflicht
Es wird der Schadenersatz übernommen, zu dessen Zahlung an Dritte der Versicherte gesetzlich verpflichtet ist in Zusammenhang mit ausschließlich Körper- oder Sachschäden, die von ihm im Privatleben und außerhalb jeglicher beruflichen oder lukrativen Aktivität durch folgende Ereignisse verursacht wurden in seiner Eigenschaft als Privatperson, Haftpflichtiger, Arbeitgeber, Sportler, Eigentümer oder Benutzer von Booten, Fahrrädern und Drohnen usw.
4.4. Haftpflicht für als gefährlich angesehene Hunde oder Hunde, die einen besonderen Umgang erfordern
Es werden die Entschädigungen übernommen, zu deren Zahlung an Dritte der Versicherte in Zusammenhang mit unmittelbaren Schäden gesetzlich verpflichtet ist, wobei es sich ausschließlich um Körper- oder Sachschäden handelt, für die er als haftbar erklärt worden ist aufgrund des Besitzes oder der Haltung von gefährlichen Hunden oder Hunden, die einen besonderen Umgang erfordern gemäß der jeweils geltenden Vorschriften und der geltenden Gesetzgebung.
4.5. Umwelthaftpflicht
Es werden die Entschädigungen übernommen, zu deren Zahlung an Dritte der Versicherte gesetzlich verpflichtet ist in Zusammenhang mit diesen durch Kontamination verursachten untermittelbaren Schäden sowie für Schäden an natürlichen Ressourcen durch Kontamination, für die er zivilrechtlich haftbar gemacht wird.
4.6. Kautionen
Die Hinterlegung von Kautionen bei Gerichten, die von dem Versicherten oder dem Verursacher des gedeckten Schadens zwecks vorläufiger Freilassung und Absicherung der Schadensersatzzahlung und der Prozesskosten verlangt werden.
5. Fahrzeuge in Garage oder im Stillstand
5.1. Brand, Explosion und Blitzschlag
Es wird Deckung für Schäden geleistet, die an den versicherten Fahrzeugen unmittelbar durch Brand und/oder Explosion verursacht werden, wenn sich die Fahrzeuge im Stillstand und in Nebenanlagen der versicherten Wohnung befinden.
5.2. Diebstahl
Es wird Deckung für unmittelbare Sachschäden geleistet, die an den versicherten Fahrzeugen infolge eines Diebstahls verursacht werden können, vorausgesetzt, dass sich diese Fahrzeuge im Stillstand und in einem ordnungsgemäß verschlossenen Nebengebäude befinden.
6. Deckungserweiterung
6.1. Vorübergehende Unbewohnbarkeit
Unterbringung in Mietwohnung bei Unbewohnbarkeit, Hotelunterbringung bei Unbewohnbarkeit, Mietverlust durch Unbewohnbarkeit, Verlagerung des Mobiliars bei Unbewohnbarkeit, Umzug und Möbellager, Bewachung durch Sicherheitspersonal.
6.2. Notschlüsseldienst
Es wird Deckung geleistet für den Notschlüsseldienst und die Kosten für den gleichwerten Ersatz der Schlüssel und des Schlosses der Eingangstüren der versicherten Wohnung und/oder des Grundstücks oder der Parzelle.
6.3. Notreparatur
Tritt infolge eines Störfalls bei den privaten Installation der Wohnung eine Unterbrechung der Strom- oder Wasserversorgung in der gesamten oder nur einem Teil der Wohnung auf, entsendet der Versicherer möglichst unverzüglich einen Fachmann, von dem die für die Wiederherstellung der Stromversorgung erforderliche Notreparatur vorgenommen wird.
6.4. Sachwerte auf Reisen und bei vorübergehender Verlagerung
Für die zum Hausrat gehörenden Sachwerte, die von dem Versicherten anlässlich von Reisen mitgeführt oder vorübergehend in Bereiche außerhalb seines ersten Wohnsitzes verlagert werden, und vorausgesetzt, dass dabei nicht eine Zeit von drei Monaten überschritten wird, erfolgt eine Erweiterung der Deckungen.
6.5. Reiseschutzversicherung
Hilfe bei Auffinden und Übersendung des Gepäcks, Übermittlung von Eilnachrichten, Rückkehr des Versicherungsinhabers in die versicherte Wohnung auf Grund eines schwer wiegenden Schadenfalls.
7. Schädlinge
Definition: plötzliches und massives Auftreten von Kakerlaken, Ratten, Mäusen, Flöhen, Motten, Käfern, Zecken, Spinnen und/oder Ohrwürmern, die in der Lage sind Gegenstände innerhalb der versicherten Wohnung anzugreifen und/oder zu zerstören oder als Krankheitsüberträger zu agieren. Die Schädlingsversicherung deckt die Schädlingsbekämpfung auf jährliche Maßnahme ab
8. Schäden im Haushalt
8.1. Reparaturen, Klempnerarbeiten und Heimwerkerbedarf
Die Versicherungsgesellschaft stellt dem Versicherten einen Fachmann in der versicherten Wohnung zur Verfügung, der bestimmte Installations-, Wartungs-, Kleinreparatur- und Heimwerkerarbeiten durchführt, wenn der Versicherte dies wünscht.
8.2. IT-Support
Unterstützung durch einen qualifizierten Techniker zur Lösung von Problemen bei der Nutzung eines Heimcomputers oder von Geräten der Haustechnik, die sich in der versicherten Wohnung befinden.
VII. Generell für alle Leistungen geltende Deckungsausschlüsse
Außer bei den jeweils bei den einzelnen Schadensfällen angegebenen Ausschlüssen besteht generell keine Deckung für Schadensfälle infolge von bewaffneten Konflikten, Bürgerkriegen oder internationalen Kriegen, außerordentlichen Naturphänomenen, Atomkernspaltung, und Schäden, die direkt oder indirekt mit einer ansteckenden Krankheit zusammenhängen, sowie Cybervorfälle, Cyberangriffe oder Cyberzwischenfälle, unter anderen hier beschriebenen Aspekten.
VIII. Schadensabwicklung
1. Meldung and das Versicherungsunternehmen
Der Versicherungsnehmer oder der Versicherte muss der Gesellschaft den Eintritt des Schadensfalls innerhalb einer Frist von höchstens 7 Tagen nach Bekanntwerden des Schadens melden, es sei denn, in der Police wurde eine längere Frist festgelegt.
2. Erklärung an die zuständige Behörde
Der Versicherungsnehmer oder der Versichrte muss der zuständigen Behörde eine genaue Beschreibung der versicherten Gegenstände, die beim Schadensfall beschädigt oder gestohlen wurden, melden: Vandalismus, Raub, Plünderung, Diebstahl.
3. Schadensbewertung
Proportionalitätsregel. Ist bei Eintritt eines Schadensfalls die Versicherungssumme geringer als der Wert der versicherten Gegenstände, reduziert sich der Schadenersatz im gleichen Verhältnis. Neuwert und Realwert-Methoden werden zur Gebäuden und Mobiliar angewendet.
4. Befugnisse der Versicherungsgesellschaft zur Analyse der Ursachen und Umstände
Zurich versucht, allen Kunden den besten Schutz und die beste Erfahrung bieten. Infolgedessen müssen wir Maßnahmen zum Schutz vor bestimmten Szenarien ergreifen, um unbestreitbare illegale Handlungen zu verhindern und aufzudecken.
5. Allgemeine Bestimmungen
Der Versicherte hat der Versicherungsgesellschaft alle ihm bekannten Informationen und Unterlagen über die Umstände und Folgen des Schadensfalls mitzuteilen. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, so tritt der Verlust des Schadensersatzanspruchs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ein.
6. Berechung der Entschädigung
Die Versicherungssumme ist die Höchstgrenze der Entschädigung, die die Gesellschaft in jedem Schadensfall zu zahlen hat. Die Gesellschaft muss innerhalb von 40 Tagen nach Eingang der Schadensmeldung den Mindestbetrag zahlen, den sie nach den ihr bekannten Umständen schuldet.
IX. Automatische Anpassung der Versicherungssummen
Von dem Versicherungsnehmer kann in den Sonderbedingungen vereinbart werden, dass die Versicherungssummen der vorliegenden Police automatisch bei Fälligkeit der Jahresprämie jeweils in Funktion der Erhöhung des offiziellen Verbraucherpreisindexes angepasst werden.
X. Richtlinien
1. Versicherungsprämie
In der in den Sonderbedingungen angegebenen Prämie sind Steuern und Zuschläge enthalten. Der Versicherungsnehmer ist bei Ausfertigung des Vertrages zur Zahlung der ersten Prämie verpflichtet. Die Folgeprämien sind zu ihren entsprechenden Fälligkeitsterminen zu zahlen.
2. Vertragslaufzeit
Die Vertragsparteien können sich mit einer an die Gegenpartei gerichteten schriftlichen Mitteilung gegen die Vertragsverlängerung aussprechen.
3. Versichertes Risiko
Als Änderungen der Police werden die Abweichungen angesehen, die sich im Laufe der Vertragsdauer hinsichtlich der bei Abschluss der Police vereinbarten Sonder- und Speziellen Bedingungen ergeben.
XI. Rückversicherungskonsortium
Schadensersatzklausel des Rückversicherungskonsortiums für Schäden aus außergewöhnlichen Ereignissen in Spanien in der Sachschaden- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Von dem Rückversicherungskonsortium wird Schadenersatz geleistet für Schadensfälle, die als Folge von außerordentlichen Ereignissen innerhalb Spaniens hervorgerufen werden und die dort vorhandenen Risiken betreffen, vorausgesetzt, dass vom Versicherungsnehmer die erwähnten Zusatzbeträge gezahlt worden sind. Zur Schadensmeldung und Information über die Abwicklung und den Stand der Bearbeitung des Schadensfalls stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl: Per Anruf an das Telefonassistenzzentrum oder über die Website des Versicherungskonsortiums www.consorseguros.es.
XII. Rechtsschutzversicherung
Für die Leistung Rechtsschutz und Schadensersatzforderungen gelten die nachstehend genannten Bedingungen. Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich, im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Grenzen die Unkosten zu übernehmen, die dem Versicherten bei seinem Auftreten in Verwaltungs-, Gerichts- oder Schiedsverfahren verursacht werden, und ihm gerichtliche oder außergerichtliche Rechtshilfe in Zusammenhang mit der vertraglichen Deckung zu leisten.
XIII. Anhang I. Liste der Dienste für den Abdeckungsbereich von Reparaturen, Klempner- und Heimwerkerarbeiten
Die Liste der unter Abdeckungsbereich 8.1 fallenden Reparaturen, Klempner- und Heimwerkerarbeiten ist wie folgt:
Allgemeine Handwerker
- Aufhängen von Vorhängen, Jalousien, Bildern, Garderobenständern und Spiegeln.
- Montieren von Duschständern, Bad- und Küchenzubehör, Regalen und Ablageflächen.
- Installieren von Bodenleisten und Wandeckenschützern.
- Fenster isolieren (Isoliermaterial nicht im Lieferumfang enthalten).
- Verschieben von Möbeln und Geräten innerhalb der Wohnung, wenn es nicht erforderlich ist, die Steckdosen zu verlegen. Die Möbel müssen leer sein.
- Installationsarbeiten von technischen Geräten, wie Fernseher, DVD's und Konsolen.
Schreiner
- Ersetzen oder installieren von Griffen und Schlössern an Holzinnentüren.
- Ersetzen der Scharniere an kleinen Türen von Küchen-, Bad- oder Beistellmöbeln. Arbeiten an Türen in schlechtem Zustand sind ausgeschlossen.
- Neue Bausatz-Möbel zusammenbauen. Für die Installation ist es unbedingt erforderlich, dass der Versicherte die Installationsanleitung besitzt.
- Verleimen von Holzstühlen, Tischen und Betten, einschließlich Schubladen in Tischen oder Betten.
Elektriker
- Montieren oder ersetzen von Steckdosen- und Schalterblenden, Glühbirnen, Neon- oder Leuchtstoffröhren.
- Installation von Lampen, Wand- oder Deckenleuchten (ohne Änderung der Verkabelung oder Installation), sofern die Installation den geltenden Vorschriften entspricht.
- Überprüfung der Elektroinstallation, Überprüfung der korrekten Funktion des Differentialschalters bzw. der Leistungswerte pro Schalter.
- Installation von Oberflächenkanälen um die Leitungen zu verbergen
Klempner
- Wasserhähne einstellen, wechseln oder ersetzen.
- Verstopfungen von Spüle und Sanitäreinrichtungen manuell beheben.
- Heizkörper entlüften (beinhaltet nicht die notwendigen Arbeiten am Warmwasserbereiter).
- Sanitäre Einrichtungen mit Silikon abdichten.
- Mechanismen des nicht eingebauten Spülkastens austauschen.
Rolladenspezialist
- Rollladenband austauschen (elektrische Rollläden sind davon ausgenommen).
Maurer
- Kleine Löcher in der nicht gefliesten Wand, die durch Bohren entstanden sind, füllen und abdichten (Farbe nicht enthalten).